Ab dem 01. Januar 2021 sind in der LPO einige Änderungen in Kraft getreten. Die LPO, also die Leistungs-Prüfungs-Ordnung ist das Regelwerk für den Turniersport. Die Änderungen haben wir für euch von A – Z zusammengefasst.

 

AUßER KONKURRENZ

Sofern der Turnierveranstalter in der Ausschreibung den Start „außer Konkurrenz“ erlaubt, dürfen Reiter die wegen einer zu hohen Leistungsklasse eigentlich nicht in der Prüfung startberechtigt wären, „außer Konkurrenz“ an der Prüfung teilnehmen. Das Starten „außer Konkurrenz“ ist bei vielen Reitern bislang gut angekommen. Grundvoraussetzung hierfür ist eine reguläre Nennung oder Nachnennung. Des Weiteren dürfen Teilnehmer nach einem Start „außer Konkurrenz“ auf demselben Turnier mit demselben Pferd auch an weiteren Prüfungen der entsprechenden Disziplin teilnehmen. Dies war bislang nicht gestattet.

 

BEINSCHUTZ

Mit Inkrafttreten der neuen Reglungen, sind auch die sogenannten „Zuckis“ verboten. Hierbei handelt es sich um Hinterhandgamaschen oder Streichkappen mit einer bestimmten Art der Verschnallung, die den Bewegungsablauf an den Hinterbeinen beeinflussen und das Pferd zu mehr Vorsicht über dem Sprung animieren sollen. Die Reglung tritt für alle Springprüfen der Klassen E bis in S in Kraft. Die Reglungen für Streichkappen in Springpferdeprüfungen bleibt unverändert. Wie gehabt bleibt auch die Regelung, dass Beinschutz nur korrekt angelegt verwendet und mit Betreten des Vorbereitungsplatzes nicht mehr verändert werden darf.

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GENERELLE HELMPFLICHT

Ab sofort heißt es: Helm auf! Sicherheit geht vor! Das Tragen eines Reithelms ist fortan nicht nur im Springen und in Geländeprüfungen, sondern auch in allen Dressurprüfungen Pflicht und Zylinder nicht mehr erlaubt. Die Regel gilt für alle Altersklassen.

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NENNGELD

Oftmals ist die Anzahl der tatsächlichen Starter in Prüfungen bis Klasse S, deutlich niedriger als die Zahl der Nennungen. Daher kann der Veranstalter bei einer Dotierung von bis zu 4.000 € (statt bisher 1.500 €) in der Ausschreibung festlegen, dass ein Einsatz fällig wird, also keine in Nenn- und Startgeld geteilte Teilnehmergebühr.

 

PONYMESSEN

Eine von einer anderen (ausländischen) FN ausgestellten nationalen Messbescheinigung, hat im Geltungsbereich der LPO keine Gültigkeit. Dafür wird jedoch eine internationale FEI-Messbescheinigung gemäß VetRG FEI ab dem Jahr 2020 anerkannt. Das Ergebnis der Pony-Messung, die sogenannte Messbescheinigung ist der FN in beiden Fällen durch die jeweilige Landeskommission mitzuteilen.

 

PONYPRÜFUNGEN

Zur Förderung des Ponysports, ist die Teilnahme an Dressurpferde- und Springpferdeprüfungen der Klasse A künftig auch für sechsjährige Ponys erlaubt, ohne Einschränkung hinsichtlich der Voraberfolge und unter der Bedingung, dass die Ausschreibung nichts anderes vorsieht. Dies gilt analog für siebenjährige Ponys in Dressur- und Springpferdeprüfungen der Klassen L und M.

Ebenso empfiehlt die LPO den Pony-Ausgleich in Springprüfungen der Klasse E bis M. Oftmals haben Ponyreiter keine andere Möglichkeit, als gegen Großpferde an den Start zu gehen, da reine Ponyprüfungen zur Seltenheit geworden sind.

 

PUNKTESPRINGEN

Die maximale Anzahl an Hindernissen in Punkte Springprüfungen wird von zehn auf zwölf erhöht. Da Punkte-Springprüfungen häufig auch in höheren Klassen ausgeschrieben werden, soll hiermit die Wertigkeit der jeweiligen Prüfung erhalten werden.

Platziert wird zukünftig nur noch, wer mindestens einen Punkt erreicht hat. Jemand mit Minuspunkten kann nicht mehr platziert werden.

 

REITSTIEFEL

Leder oder Kunstleder? Fortan ganz egal. Die LPO schreibt bei Reitstiefeln kein Material vor, nun auch nicht mehr für Chaps. Grundvoraussetzung ist aber, dass die Stiefelschäfte aus Kunstleder optisch einteiligen Reitstiefeln entsprechen.

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SCHNUPPERLIZENZ

Eine Schnupperlizenz ist erforderlich für die Teilnahme an Prüfungen der Klasse E. Reiter mit einer Schnupperlizenz haben automatisch die Leistungsklasse 7. Das Mindestalter liegt bei sieben Jahren und die Erstausstellung ist kostenlos. Eine Wiederausstellung kostet 10 € und kann fortan beliebig oft widerholt werden. Die Regelung greift auch im Voltigieren und Fahren. Für die Erstausstellung ist kein Reit- oder Fahrabzeichen notwendig.

 

STARTFOLGE

Immer wieder kommt es vor, dass Reiter in zwei direkt aufeinanderfolgenden oder sogar gleichzeitig stattfinden Prüfungen mit mehr als einem Pferd starten. Um Diskussionen zu vermeiden, regelt die LPO ab 2021 die  Anpassung der Startreihenfolge wie folgt: Die Startfolge der höheren Prüfung muss eingehalten werden, die Startfolge der Prüfung der niedrigeren Klasse kann vom Teilnehmer vor Meldeschluss und nach Absprache mit der Meldestelle selbst festgelegt werden. Bei zwei Prüfungen derselben Klasse kann der Teilnehmer selber wählen, in welcher Prüfung er die Startfolge festlegen möchte.  Bei zwei Prüfungen derselben Klasse/Sternekategorie kann der Teilnehmer wählen, in welcher der beiden er seine Startfolge selbst festlegen möchte.

 

SPRINGPRÜFUNGEN MIT DIREKT ANSCHLIEßENDEM STECHEN

Etwas Positives aus der Corona-Zeit findet sich in der Regelung bei Springprüfungen mit anschließendem Stechen. Direkt nach einem fehlerfreien Ritt und ohne Verlassen des Normalparcours, erhält der Reiter mit einer Glocke das Signal, dass er sich zum Stechen qualifiziert hat. Im Anschluss hat der Reiter 45 Sekunden Zeit, den Stechparcours zu beginnen. Bei Überschreiten dieser Frist, beginnt die Uhr zu laufen. Der Stechparcours kann vor Beginn des Normalparcours besichtigt werden. Sollte es dazu kommen, dass kein Teilnehmer den Normalparcours fehlerfrei beendet, wird nach der Rangierung des Normalparcours platziert.

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ZWEI-PHASEN-SPRINGPRÜFUNG

Bei den Zwei-Phasen-Springprüfungen gibt es eine neue Variante hinsichtlich Ablauf und Bewertung. Unabhängig der Leistung in der ersten Phase, erreichen alle Teilnehmer die zweite Phase. Für die Platzierung zählen dann die Strafpunkte aus beiden Phasen, sowie die Zeit aus der zweiten Phase.