Monatelang, wenn nicht sogar jahrelang darüber nachgedacht, kalkuliert und geplant und nun ist es endlich soweit – das erste eigene Pferd! Man könnte die ganze Welt umarmen vor lauter Freude, dabei sollte man allerdings nicht die wichtigsten Dinge vergessen, die nach einem Pferdekauf anstehen.

 

1. Kaufvertrag

Damit es später keine Streitigkeiten gibt, falls im Nachhinein doch etwas nicht mit dem gekauften Pferd stimmen sollte, sollte man unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag festlegen. Dieser beinhaltet nicht nur die vereinbarte Kaufsumme, sondern auch andere Regelungen, die vorher vereinbart wurden. So kann man zum Beispiel mit dem Vorbesitzer ausmachen, dass man das Pferd wieder zurückgeben kann, falls wirklich gesundheitliche Schäden verschwiegen wurden.

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2. Haftpflichtversicherung

Viele frisch gebackene Pferdebesitzer vergessen diesen Punkt oft, obwohl es eigentlich der wichtigste ist. Sollte dein Pferd etwa irgendwann einmal einen Sach- oder gar einen Personenschaden verursachen, musst Du ohne Haftpflichtversicherung ziemlich tief in die Tasche greifen. Vor allem die Höhe der Selbstbeteiligung bei Schadensfällen und eine Mitversicherung von Fremdreitern (Reitbeteiligung) sollten geklärt werden.

 

3. Equidenpass

Laut der europäischen Union benötigen alle Pferde (und Esel) einen Pass – den sogenannten Equidenpass. Der Pass dient zur Identitätserkennung und ohne ihn darfst Du mit deinem Pferd nicht auf’s Turnier fahren. Bei jedem Transport ist der Equidenpass ein unumgänglicher Begleiter. In der Regel werden Pferde bereits im Fohlenalter registriert und gechippt. Für die Austellung des Equidenpasses und die Vergabe des Transponders ist (zum Beispiel in Niedersachsen) die VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung) in Verden zuständig, aber auch bei den ansässigen Pferdezuchtverbänden kann man diese anfordern. Unabhängig davon, bei welcher Stelle der Equidenpass beantragt wird, wird eine zwölfstellige Halter- bzw. Registriernummer benötigt, welche durch die Anforderung eines Veterinäramtes vergeben wird. Das Einsetzen des Transponders auf die linke Halsseite darf nur durch einen Tierarzt oder durch eine sachkundige Person, die durch eine tierzuchtrechtliche anerkannte Züchtervereinigung benannt worden ist, eingesetzt werden. Dies muss bei Fohlen spätestens bis zum 6. Lebensmonat, bzw. bis zum 31.12. eines Kalenderjahres (je nachdem, welche Frist später abläuft) geschehen. Wenn dein Pferd bereits registriert ist und einen Equidenpass besitzt, bist Du dazu verpflichtet den Besitzerwechsel bei der FN zu melden, damit dieser im Equidenpass dokumentiert werden kann. Hierfür schickst Du den Pass per Einschreiben zusammen mit dem dazugehörigen Formular (welches Du zum Beispiel im Internet unter www.pferd-aktuell.de downloaden und ausdrucken kannst) an die FN nach Warendorf.

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4. Ausstattung

Das A und O einer Pferdeausstattung ist ein passender Sattel! Hole Dir Hilfe bei dem Sattler deines Vertrauens und lasse Dich gut beraten. Neben dem Sattel, ist auch eine passende Trense, verschiedene Schabracken – damit Du auch tauschen kannst, wenn eine verschwitzt und dreckig sein sollte – verschiedene Decken (Wann Du welche Decke benutzen kannst, wird Dir in hier in diesem Beitrag erklärt.) und Putzzeug, wie einen Hufauskratzer, verschiedene Bürsten, Schweißmesser und Handtücher. Aber auch eine kleine Stallapotheke solltest Du immer parat haben, falls dein Pferd mal mit einer kleinen Macke von der Wiese kommt. In diesem Beitrag findest du Tipps und eine Auflistung, was alles in eine Stallapotheke für den Notfall gehört.

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Wenn dein Pferd nun den neuen Stall bezogen hat, solltest Du ihm erstmal viel Ruhe lassen, damit er sich gut eingewöhnen und seine neuen Freunde kennenlernen kann, danach kann die womöglich beste Zeit deines Lebens beginnen und Du kannst zusammen mit deinem Pferd Spaß haben und zusammen wachsen.

Bis bald

eure Lena