Diese Frage ist in Foren, Facebook-Gruppen und auch auf den Reitplätzen immer wieder und immer häufiger zu hören. Es gibt drei Varianten des Führerscheins die alle das Ziehen eines Anhängers erlauben, aber eben mit anderen Grenzen. Wir wollen nun einmal versuchen aufzuklären.

Die Führerscheinklassen B und BE sind für den Pkw bis 3,5t zulässige Gesamtmasse (zG) gedacht, wobei der Zusatz E das Ziehen schwerer Anhänger bis 3,5 t zG erlaubt. Seit dem 19. Januar 2013 bietet nahezu jede Fahrschule für Personen, die häufig mit dem Anhänger unterwegs sind, eine weitere Option: Die Fahrerlaubnis B mit dem Zusatz 96.

Aber was bedeutet das nun genau?

Fuehrerschein

Klasse B ist fast für alles außer Auto, Boot und Pferd
Die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt das Führen eines Autos mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t mit maximal neun Personen (inklusive Fahrer). Damit sind die meisten Pkw und auch Kleintransporter abgedeckt. Der mögliche Anhänger wird allerdings vom Gewicht her eingegrenzt. Grundsätzlich dürfen Anhänger bis 750 kg zG mitgeführt werden und das ungeachtet davon, was PKW und Anhänger zusammen wiegen. Übersteigt das Anhängergewicht diesen Wert, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges die 3,5-t-Grenze nicht überschreiten. Dabei werden die zulässigen Gesamtmassen beider Gefährte laut Zulassungsbescheinigung herangezogen

Für den Führerschein der Klasse B sind im Schnitt etwa 2.000,- Euro fällig. Spezielle Fahrstunden mit Anhänger sind nicht vorgeschrieben und werden auch meistens nicht durchgeführt. Klasse B ist Grundvoraussetzung für alle weiteren Möglichkeiten.

 

Zusatz E: der Anhang für Anhänger
Hat man BE in der Tasche, erweitert das die Einsatzmöglichkeiten mit Anhänger erheblich. Der von einem Pkw zu ziehende Anhänger darf bis zu 3,5 t zG aufweisen – das Gesamtgewicht spielt grundsätzlich keine Rolle, lediglich darf Zugfahrzeug und Anhänger jeweils die 3,5t nicht überschreiten, oder es kann durch den jeweiligen Hersteller (PKW und Anhänger) beschränkt sein.

Die zusätzlichen Kosten für den Zusatz sind nicht zu verachten. Denn sie ist eine eigenständige Ergänzungsklasse und setzt als solche mindestens fünf Pflichtfahrstunden, einige Übungsstunden sowie eine gesonderte Fahrprüfung voraus. Eine theoretische Prüfung ist allerdings nicht erforderlich. Je nachdem, wie geschickt sich der Fahrschüler anstellt und ob von der Fahrschule eine Grundgebühr erhoben wird (entfällt oft, wenn B und BE in einem Rutsch gemacht werden), belaufen sich die Kosten auf 400,- bis 700,- Euro.

 

B 96, die Wurzel allen Übels
Die Alternative zu BE gibt es seit Anfang 2013. Sie ist nicht gerade für Führerscheinneulinge gedacht, sondern eher für alte Hasen, die nach dem Millennium den Führerschein gemacht haben. B 96 erlaubt jetzt eine zG des Zuges von 4,25 t. Auch hier gilt: Für die Berechnung ist nicht das tatsächliche Gewicht, sondern die Summe der in den Papieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1) vermerkten zulässigen Gesamtmassen ausschlaggebend. Das Zugfahrzeug darf weiterhin die 3,5t zG nicht überschreiten.

Weil B 96 keine eigene Fahrerlaubnis ist, ist nur eine siebenstündige Fahrerschulung ohne Prüfung vorgesehen. Sie setzt sich aus 2,5 Stunden theoretischem Unterricht, 3,5 Stunden praktischen Übungen (Rangieren usw.) und 1 Stunde Fahren im öffentlichen Straßenverkehr zusammen.
Einzelkurse werden für rund 400,- Euro angeboten. Der Gesetzgeber erlaubt jedoch auch die Ausbildung in Gruppen, was die Kosten reduziert. Wir haben Angebote zwischen 200 und 550 Euro gefunden.

UnterschiedBB96BE

Die als B 96 bezeichnete Fahrerlaubnis ist kein vollwertiger Ersatz für BE – spart jedoch Kosten und Zeit. Der Kostenvorteil schwankt allerdings zwischen 100 und 500 Euro, sodass die Entscheidung für die eine oder andere Variante auch davon abhängt. Keinen Sinn macht B 96, wenn überwiegend schwere Zugfahrzeuge wie Geländewagen oder Transporter eingesetzt werden bzw. Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht größer als 1,8 t am Haken hängen.

Ich kann nur sagen, wenn ich schon einen Führerschein mache, um einen Anhänger ziehen zu dürfen, möchte ich ohne Bedenken alles ziehen dürfen. Ich würde mich schwarz ärgern, wenn ich wegen 100,-€ oder 200,-€ Ersparnis irgendwann wieder vor einem Pkw-Anhänger-Gespann stehen würde, dass ich nicht fahren darf. Ich käme demnach immer wieder zu der Entscheidung BE zu machen und niemals B96.

Viele schreckt die zusätzliche Prüfung ab und das kann ich völlig verstehen. Ich habe auch nach 13 Jahren Führerscheinbesitz den so genannten Anhängerschein BE gemacht.

 

© Titelbild: Everydays Pleasure