Viele Dinge tut man im Reitsport, weil man sie schon immer so gemacht hat. Oder weil andere, die es schon immer so gemacht haben, es uns so beigebracht haben. Wie es eigentlich vorgeschrieben ist, weiß man da oft nicht mehr. Und auch wenn die meisten von uns eine LPO zu Hause haben, wer schaut da schon rein? Also schauen wir einmal, was sich gehört und was nicht und was davon vorgeschrieben ist und was man halten kann, wie man möchte.

Wie sieht euer Turnieroutfit aus? Klassisch schwarz-weiß? Vor 20 Jahren gab es noch nichts anderes, irgendwann gab es ein paar ganz Mutige, die ein blaues Sakko eingeführt haben. Irgendwann gab es dann auch dunkelgraue oder braune Jacketts. Und Rote erst ab M**-Springen, wenn überhaupt. Wenn man sich heute auf dem Turnier umschaut, sieht man zwar immer noch in erster Linie gedeckte Farben, aber auch immer wieder Farbtupfer: Lachsfarbene (oder rosa), hellblaue oder grüne Jacketts habe ich schon gesehen, von unterschiedlichen Mengen an Bling-bling fange ich gar nicht an. Wenn die Hersteller solche Jacketts anbieten, sind sie jawohl auch erlaubt, oder? Es scheint so, denn tatsächlich steht in der LPO nichts genaues zu Farben. 

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Bei der Fußbekleidung ist die Farbauswahl nicht ganz so groß, aber auch hier kann man im Laden zwischen verschiedenen Brauntönen oder schwarz wählen. Also erlaubt? In der LPO steht hier diesmal tatsächlich ziemlich eindeutig „Dunkle Reitstiefel oder dunkle Stiefeletten in Kombination mit gleichfarbigen, eng anliegenden Chaps aus Glattleder, Material: Leder oder lederähnliche Materialien, sofern die Schuhe mit den Chaps optisch einteiligen Reitstiefeln entsprechen." Also ist dunkelbraun erlaubt, hellbraun hingegen nicht. Erlaubt oder nicht: Bei jedem Punkt haben letztlich die Richter das letzte Wort. Und gerade bei Dressuren oder Stilspringen sollte man wohl auch den Richtern gefallen, oder?

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So viel zur Farbe der Ausrüstung. Für die meisten von uns gehört Sattelzeug putzen zur normalen Turnierroutine. Auf der Website der FN wird im „Turnierknigge“ erklärt, dass ein gepflegtes Herausgebrachtsein von Reiter und Pferd und eine zweckmäßige, korrekte Ausrüstung ein Zeichen von Wertschätzung und Respekt gegenüber dem Veranstalter und den Turnierfachleuten sind. Dazu gehört für mich auch, dass das Pferd eingeflochten wird. Leider wird das heute ziemlich oft vernachlässigt. Ein „Trend“ in den höheren Klassen ist es seit einiger Zeit auch, keine Zöpfe mehr zu flechten, sondern nur noch ungeflochtene Zöpfe zu machen. Meiner Meinung nach kann man die Mähne, sofern sie ordentlich geschnitten ist und nicht wild aussieht, dann lieber offen lassen. Wobei für mich schöne, geflochtene Zöpfe in der Dressur und auch in Stilspringen ein absolutes Muss sind. In 90 Prozent der Fälle flechte ich aber auch für Zeitspringen ein, weil es einfach für mich zum Turnier gehört.

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Während die Richter in vielen Punkten ziemlich gut auch mal ein Auge zudrücken, sind sie in einem Punkt meistens recht streng: Bei der Kleiderordnung bei der Parcoursbesichtigung. Die Parcoursbesichtigung ist nämlich Teil der Springprüfung, deshalb sollte sie immer in korrekter Turnierkleidung absolviert werden - sprich mit Stiefeln, Kappe und Jackett.

 

Wisst ihr, wie man vorschriftsmäßig grüßt? Schließlich wird die Grußaufstellung ja in Stilspringen mitbewertet. Zunächst also einmal: Anhalten. Für mich gibt es nichts Schlimmeres, als keine Zeit zum sauberen Durchparieren zu haben. Der Gruß ist in korrekter Haltung und Zügeln in einer Hand auszuführen. Die linke Hand, die die Zügel übernimmt, nimmt auch die Gerte. Es wird nicht mit Gerte gegrüßt! Reiterinnen und jene Reiter die einen Reithelm tragen, grüßen mit einem Kopfnicken. Der rechte Arm hängt dabei locker herab, die rechte Hand wird hinter dem rechten Oberschenkel mit leicht geöffneten Fingern und der Handfläche zum Pferd gehalten. Alle anderen Reiter (also die Männer) nehmen die Kopfbedeckung ab. Reiter in Uniform salutieren.

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Gleiches wie für die Parcoursbesichtigung gilt übrigens für die Siegerehrung. Denn auch wenn einige das Ende der Prüfung nicht immer abwarten wollen oder ihnen ihr Pferd so heiß für die Ehrenrunde ist, auch die Siegerehrung gehört Gem. § 59.2 zur Prüfung. Somit ist die Teilnahme an ihr, für alle Platzierten an 1. bis 6. Stelle mit dem Pferd, Pflicht. Eine unentschuldigte Nichtteilnahme dieser Teilnehmer hat die Aberkennung der Platzierung zur Folge. Jedoch können aus wichtigem Grund mit vorheriger Zustimmung der Turnierleitung und der Richter Ausnahmen zugelassen werden.

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Auch wenn es für die meisten von uns selbstverständlich ist: Das Pferd muss immer zuerst kommen. Egal, wie groß der Hunger oder der Durst ist, das Pferd gehört zuerst versorgt. Auf meinem letzten Turnier habe ich einen Reiter gesehen, der aus dem Parcours getrabt kam, direkt vor seiner Turnierbegleitung stehen geblieben ist, abgesprungen ist und zur Pommesbude durchgestartet ist, weil es ja ach so großen Hunger hatte. Mit Respekt dem Pferd gegenüber hatte das so wenig zu tun, wie man sich nur vorstellen kann.

 

Bis bald,

eure Melina.